In NRW ist die neue
Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab Januar 2021 veröffentlicht worden.
Demnach sind
- touristische Übernachtungen bis zum 31. Januar untersagt, (Ausnahme aus beruflichen Gründen)
-
Dauer- und Saisongäste können weiterhin ihre Wohnwagen und Parzellen nutzen
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
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